Betreuungs- und
Gerontokonzept
Aus unserem Sozialen Betreuungskonzept
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Die Soziale Betreuung im Haus Albertinum sieht sich als ein Baustein der aktivierenden, biographie- und ressourcenorientierten Pflege und ist die Ergänzung zum Pflegekonzept.
Unser Ziel ist ein vielfältiges und auf die Bewohnergruppe abgestimmtes Betreuungsspektrum, jedem Bewohner soll die Teilnahme an mehreren Angeboten in der Woche ermöglicht werden.
Leitlinien für die Auswahl der Angebote sind die individuellen Wünsche und Bedürfnisse des Bewohners auf der Grundlage biographischer Daten. Es geht um einen Prozess des Begleitens und Verstehens, nicht des Korrigierens.
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Die soziale Betreuung im Haus orientiert sich an den Kompetenzen, Ressourcen des Einzelnen und unterstützt die Bewohner in ihren geistigen und körperlichen Möglichkeiten. So können körperliche, geistige und seelische Kräfte der Bewohner/innen erhalten, geweckt, gefördert und ihre Einbußen angenommen und begleitet werden. Erhalt und ggf. bestmögliche Förderung einer relativen Selbständigkeit so lange wie möglich sind uns wichtig.
Soziale Betreuung erleichtert die Integration in die Hausgemeinschaft, fördert das Zusammengehörigkeitsgefühl und beugt Isolation und Vereinsamung vor.
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Als Teil der Betreuung bietet die Seelsorge Bewohner/innen, Angehörigen und Mitarbeiter/innen spirituelle Begleitung an und hilft bei der Deutung existentieller Erfahrungen. Es ist besonders darauf zu achten, dass religiöse Ausdrucksformen den Bedürfnissen und Traditionen der Menschen entsprechen.
Angehörige und Ehrenamtliche unterstützen und bereichern die Angebote der sozialen Betreuung. Angehörige sind wesentlich im sozialen, familiären Beziehungsgefüge des Bewohners. Wir wollen den Bewohner/innen, die dies wünschen, helfen ihre gewachsenen Beziehungen zu ihren Angehörigen, Nachbarn und dem weiteren Umfeld zu erhalten und neue Beziehungen, insbesondere zu Mitbewohner/innen und Mitarbeiter/innen im Haus zu knüpfen. Dafür schaffen wir Begegnungsmöglichkeiten und beziehen das soziale Umfeld der Einrichtung mit ein.
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Mit dem Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetz 1 zum 1. Januar 2015 wurde die gesetzliche Möglichkeit geschaffen, zusätzliche Beschäftigte zur Betreuung demenzerkrankter und gesundheitlich beeinträchtigter Bewohner als sogenannte Betreuungsassistent einzustellen.
Damit kommen zur Betreuung und Aktivierung Maßnahmen und Tätigkeiten in Betracht, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen positiv beeinflussen können. Betreuungs- und Aktivierungsangebote sollen sich an den Erwartungen, Wünschen, Fähigkeiten und Befindlichkeiten der Heimbewohner unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Biographie, ggf. einschließlich ihres Migrationshintergrunds, dem Geschlecht sowie dem jeweiligen situativen Kontext orientieren.
Je nach persönlicher Situation der betreffenden Bewohner werden die Angebote als Einzel- oder Gruppenmaßnahme angeboten. Die Inanspruchnahme der zusätzlichen Betreuungsassistenz ist vom Willen und der tagesaktuellen gesundheitlichen Verfassung der Bewohner abhängig.